FSME
Frühsommermeningo-Enzephalitis
FSME (Frühsommermeningo-Enzephalitis) ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die zum Teil eine lebensbedrohende Gehirn- und Hirnhautentzündung auslöst.
Ihr kann mit der Impfung vorgebeugt werden. Keinen Schutz bietet das frühzeitige Entfernen von Zecken, weil sich die Viren im Stechapparat der Zecke befinden und unmittelbar mit dem Stich übertragen werden. Eine Therapie gegen FSME gibt es nicht. Sie kommt aber nur in bestimmten geografischen Gebieten vor.
>> FSME Risikokarte (Quelle BAG)
Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist ein Virus aus der Familie der Flaviviren. Die FSME wird hauptsächlich durch Zecken übertragen.
Eine FSME ist im typischen Fall durch einen zweiphasigen Krankheitsverlauf gekennzeichnet. Die ersten Anzeichen zeigen sich vier Tage bis vier Wochen nach der Infektion und dauern etwa eine Woche. Der Betroffene verspürt dabei grippeartige Beschwerden wie Fieber und allgemeine Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfall.
Bei etwa zehn Prozent der infizierten Personen kommt es nach einem kurzen, symptomfreien Intervall zum Übergang in die zweite Krankheitsphase. Ein erneuter Fieberanstieg, heftige Kopf- und Gliederschmerzen mit starkem Krankheitsgefühl sind zu beobachten. Ein Teil der Patienten bekommt eine Hirnhautentzündung (Meningitis), eine Infektion des Gehirns (Meningoenzephalitis) oder selten eine Entzündung des Hirn- und Rückenmarkgewebes (Meningoenzephalomyelitis, Meningoradikulitis). In schwereren Verläufen kann FSME zu Lähmungen und bleibenden Schäden führen; 1% der Erkrankungsfälle verlaufen tödlich.
FSME kann durch eine Impfung verhindert werden. Die FSME-Impfung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) allen Erwachsenen und Kindern (im Allgemeinen ab 6 Jahren**) empfohlen, die in einem Risikogebiet (vergleiche Karte der FSME-Risikogebiete) wohnen oder sich dort aufhalten. Es ist wichtig, nach der Grundimmunisierung, bestehend aus drei Impfungen im gegebenen Zeitpunkt eine Auffrischimpfung zu machen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Die Kosten der Impfung werden gemäss den Empfehlungen des BAGs durch die obligatorische Grundversicherung vergütet.
**Kinder können in Absprache mit dem Arzt ab 1 Jahr geimpft werden (Z.B. bei Besuch von Waldkindergärten).